Eine New Yorkerin, Jamee, hat mit JetBlue gestritten, nachdem die Fluggesellschaft ihre Vintage-Louis-Vuitton-Tasche während eines Fluges im Februar von Palm Beach, Florida, zum Flughafen Long Island MacArthur beschädigt hatte. Die Tasche, ein Familienerbstück, das in den 1970er Jahren in Paris gekauft wurde, wurde beim Transport auseinandergerissen. Obwohl JetBlue eine Klage eingereicht und fotografische Beweise vorgelegt hat, hat es die Zahlung verzögert und verlangt unmögliche Unterlagen wie eine 50 Jahre alte Quittung.
Die Behauptung und die Antwort von JetBlue
Jamee zögerte zunächst, ihre Koffer per FedEx zu versenden, und entschied sich stattdessen dafür, sie bei JetBlue einzuchecken. Diese Entscheidung erwies sich als kostspielig. Nachdem die Tasche endlich aufgetaucht war, wurde sie so schwer beschädigt, dass eine Reparatur nicht zumutbar war. Sowohl Louis Vuitton Moët Hennessy (LVMH) als auch American Express bestätigten, dass sie keine Aufzeichnungen aus dieser Zeit aufbewahren, was die Forderung von JetBlue nach der Originalquittung unrealistisch macht.
Jamee ließ die Tasche schließlich von einer örtlichen Schuhreparaturwerkstatt für 600 US-Dollar teilweise reparieren, ein Preis, der ihrer Meinung nach von JetBlue übernommen werden sollte. Die Reaktion der Fluggesellschaft war frustrierend, mit Ablehnungen aufgrund technischer Gründe (falsche Fotoformate) und unmöglicher Anfragen.
US-Bestimmungen zur Haftung von Fluggesellschaften
Der U.S. Code of Federal Regulations besagt eindeutig, dass Fluggesellschaften für Schäden am Eigentum der Passagiere haftbar sind. Das gesetzliche Limit für Inlandsflüge liegt bei 4.700 US-Dollar pro Passagier, und vergleichbare Vintage-Taschen von Louis Vuitton werden derzeit bei eBay für zwischen 1.000 und 2.000 US-Dollar verkauft. Dennoch nutzen Fluggesellschaften häufig das Wort „nachweisbar“, um Auszahlungen zu vermeiden, indem sie übermäßige Dokumentation fordern und undurchsichtige Formeln zur Berechnung der Entschädigung verwenden.
Der Fall macht ein gemeinsames Problem deutlich: Obwohl eine gesetzliche Haftung besteht, machen es Fluggesellschaften den Passagieren häufig unangemessen schwer, Schadensersatz zu fordern. Die Verfügbarkeit von Vorher-Nachher-Fotos sollte als Schadensbeweis ausreichen, JetBlue besteht jedoch auf Unterlagen, die kein vernünftiger Passagier vorlegen kann.
Fazit
Fluggesellschaften haften rechtlich für beschädigtes Gepäck, die Durchsetzung hängt jedoch davon ab, dass Passagiere komplexe bürokratische Prozesse durchlaufen müssen. Der Fall von Jamee ist ein deutliches Beispiel dafür, dass die Erlangung einer Entschädigung selbst bei klaren rechtlichen Schutzmaßnahmen oft den Kampf gegen die vorsätzliche Behinderung durch eine Fluggesellschaft erfordert.


























