American Airlines kämpft darum, eine Sammelklage von Mitarbeitern zu vermeiden, die behaupten, dass die im Jahr 2016 eingeführten neuen Uniformen weit verbreitete Hautreaktionen und Gesundheitsprobleme verursacht hätten. Nach einem zehnjährigen Rechtsstreit liegt der Fall nun vor dem Berufungsgericht des siebten Gerichtsbezirks, mit der Möglichkeit einer endgültigen Abweisung.

Die ersten Beschwerden

Im Jahr 2016 wechselte American Airlines zu grauen Uniformen von Twin Hill, nachdem es zuvor bei Alaska Airlines Probleme mit ähnlichen Uniformen gegeben hatte. Innerhalb weniger Monate berichteten Mitarbeiter über Hautausschläge, Juckreiz und andere dermatologische Symptome. Interne Aufzeichnungen zeigen etwa 2.000 bis 2.500 Beschwerden im Zusammenhang mit Reizungen.

Die Kläger argumentieren, dass American Airlines von potenziellen Problemen mit dem Herstellungsprozess von Twin Hill wusste, und berufen sich dabei auf frühere Feldtestberichte von Piloten, bei denen es zu Nebenwirkungen kam. Trotzdem setzte die Fluggesellschaft den Rollout fort.

Wissenschaftliche Tests und Erkenntnisse

American Airlines beauftragte Intertek damit, sowohl die neuen und alten Uniformen als auch die Standardkleidung für den Einzelhandel zu testen. Während in allen Kleidungsstücken einige potenzielle Reizstoffe festgestellt wurden, kam Intertek zu dem Schluss, dass keines davon nur bei den Twin Hill-Uniformen vorkommt und wahrscheinlich weitreichende Reaktionen hervorruft, die über diejenigen hinausgehen, die bereits zu Allergien neigen.

Das National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH) untersuchte ebenfalls und stellte fest, dass Textilchemikalien zu Hautproblemen beitragen könnten, es wurde jedoch keine bestimmte Chemikalie als Übeltäter identifiziert. Die Regierung kam zu dem Schluss, dass die Uniformen wahrscheinlich nicht die Hauptursache für die gemeldeten Symptome seien.

Die rechtliche Anfechtung und Entlassung

Im April letzten Jahres erließ ein Bezirksgericht ein summarisches Urteil zugunsten von American Airlines und entschied, dass die Expertenaussagen der Kläger nach rechtlichen Maßstäben unzureichend seien. Das Gericht stellte fest, dass keiner der Experten einen eindeutigen Kausalzusammenhang zwischen den Uniformen und den gemeldeten Gesundheitsproblemen feststellen konnte.

Ein Experte versuchte, aus dem Zusammenhang zwischen dem Ausrollen der Uniform und den Beschwerden der Mitarbeiter in Kombination mit dem Vorhandensein von Reizstoffen in der Kleidung einen ursächlichen Zusammenhang abzuleiten. Sie konnten jedoch keine bestimmte Chemikalie oder Dosierung bestimmen, die für die Reaktionen verantwortlich war. Ein anderer Experte argumentierte, dass bestimmte in den Uniformen gefundene Chemikalien keinen legitimen Herstellungszweck hätten, räumte jedoch ein, dass es sich dabei um übliche Bestandteile der Textilverarbeitung handeln könne. Das Gericht weigerte sich, dies als Beweis für einen Mangel anzuerkennen.

Der Kern des Streits

Die Kläger machen geltend, dass Indizienbeweise – der Zeitpunkt der einheitlichen Änderung und der Anstieg der Beschwerden – ausreichen sollten, damit eine Jury auf einen Mangel und eine Ursache schließen kann, auch ohne die konkret verantwortliche Chemikalie zu identifizieren. Die Verteidigung argumentiert, dass eine Expertenmethodik erforderlich sei, Tests keinen Kausalzusammenhang bestätigt hätten und keine Regierungsbehörde eine definitive Ursache identifiziert habe.

Das Gericht hat stets entschieden, dass Sachverständigengutachten strengen wissenschaftlichen Standards gemäß Regel 702 entsprechen müssen. Dies erfordert qualifizierte Sachverständige, die zuverlässige Methoden anwenden, die auf Daten und nicht auf Spekulationen basieren. Das Gericht stellte fest, dass die Sachverständigen der Kläger diesen Schwellenwert nicht erreichten.

Aktueller Status und Auswirkungen

American Airlines ersetzte die problematischen Uniformen im Jahr 2020 durch neue Designs. Der Fall hängt nun davon ab, ob der Siebte Bezirk die Entscheidung des Untergerichts aufhebt und den Klägern möglicherweise ermöglicht, ihre Ansprüche vor einer Jury geltend zu machen. Die Kläger plädieren dafür, dass die „res ipsa loquitur“ – der Grundsatz, dass aus der Natur eines Ereignisses auf Fahrlässigkeit geschlossen werden kann – gelten solle, sodass auch ohne konkrete wissenschaftliche Beweise von einer Kausalität ausgegangen werden könne.

Dieser Fall verdeutlicht, wie schwierig es ist, in Massenrechtsstreitigkeiten einen Kausalzusammenhang nachzuweisen, insbesondere wenn die wissenschaftlichen Beweise nicht schlüssig sind. Es unterstreicht auch die strengen Standards, die Gerichte bei Sachverständigengutachten anwenden, um sicherzustellen, dass Geschworene nicht durch Spekulationen und nicht durch überprüfbare Fakten beeinflusst werden.